Genehmigungsverfahren bei Bauvorhaben in der Nähe von Gewässern
Maßnahmen an und in Gewässern und in deren unmittelbaren Einzugsgebieten sind genehmigungspflichtig. Bei Bauvorhaben an den Seeufern unterstützen wir Sie bei wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren.